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VGH Hessen, 06.11.2013 - 8 A 1705/13.Z |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 13.06.2013 - 3 K 472/13
- VG Darmstadt, 13.06.2013 - 3 K 474/13
- VGH Hessen, 06.11.2013 - 8 A 1705/13.Z
- VGH Hessen, 15.05.2014 - 8 A 2205/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 31.03.2011 - 22 BV 10.2367
Rechtsaufsichtliche Beanstandung einer Rechtsverordnung; Offenhalten von …
Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2013 - 8 A 1705/13
Das Verwaltungsgericht hat im angefochtenen Urteil in diesem Zusammenhang zu Recht das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. März 2011 - 22 BV 10.2367 - (BayVBl. 2012, 276 = juris Rn. 17) zur entsprechenden Gesetzeslage in Bayern zitiert. - VGH Hessen, 15.05.2014 - 8 A 2205/13
Keine sonntägliche Ladenöffnung ohne hinreichenden Anlass
Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2013 - 8 A 1705/13
8 A 2205/13. - VG Darmstadt, 13.06.2013 - 3 K 472/13
Rechtmäßigkeit einer Ausnahmeregelung zum Offenhalten von Verkaufsstellen am …
Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2013 - 8 A 1705/13
Auf den Zulassungsantrag wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 13. Juni 2013 - 3 K 472/13.DA - zugelassen. - VGH Hessen, 12.09.2013 - 8 C 563/13
Ladenöffnung an Sonntagen
Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2013 - 8 A 1705/13
Der beschließende Senat hatte bisher lediglich Gelegenheit, in einem durch die Klägerin zu 1. betriebenen Normenkontrollverfahren mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 12. September 2013 - 8 C 563/13.N - (juris) zu entscheiden, dass § 6 Abs. 1 S. 1 HLöG - anders als die frühere bundesgesetzliche Bestimmung in § 14 Ladenschlussgesetz - die Öffnung von Verkaufsstellen an bis zu vier Sonn- oder Feiertagen pro Jahr durch Rechtsverordnung nicht mehr zulässt.
- VG Frankfurt/Main, 19.03.2014 - 7 K 4032/13
Ladenöffnung
"Aus Anlass" setzt also einen sowohl örtlichen (vgl. auch HessVGH, B. v. 06.11.2013 - 8 A 1705/13.Z) als auch zeitlichen Zusammenhang zwischen geöffneten Verkaufsstellen und dem Ereignis des Marktes oder Festes voraus.Das könnte auch dafür sprechen, dass er die Rechtsauffassung des VG Darmstadt zum Umfang der Koalitionsfreiheit teilt (HessVGH, B. b. 06.11.2013 - 8 A 1705/13.Z -, unveröffentlicht).